WEITERBILDUNG BERUFSKRAFTFAHRER


    Berufskraftfahrer-Qualifikation und Weiterbildung

    Der Bundesrat hat am 07.07.2006 das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sowie die Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordnung (BKrFQV) verabschiedet.

    Ziel dieses Gesetzes:
    Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, kraftstoffsparende Fahrweise und die Sicherung des einheitlichen Qualifikationsstandards für EU-Berufskraftfahrer.

    Was bedeutet das für Kraftfahrer?

    • Wer bis zum 10.09.2008 (Busfahrer) oder bis zum 10.09.2009 (Lkw-Fahrer) im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, der muss künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen. d. h. auch “alte Hasen” müssen zur Weiterbildung.
    • Wer ab dem 10.09.2008 (Busfahrer) oder ab dem 10.09.2009 (Lkw-Fahrer) eine Fahrerlaubnis erworben hat und sie auch gewerblich nutzt, braucht eine Grundqualifikation und alle 5 Jahre eine Weiterbildung.

     

    Wie erhält man die Grundqualifikation?

    1. über den Abschluss der Berufsausbildung zum (zur) Berufskraftfahrer(in) oder
    2. über das erfolgreiche Ablegen einer theoretisch Prüfung (240 Minuten) und einer praktischen Prüfung (120 Minuten) bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Hier ist zuvor kein Unterricht (Ausbildung) Pflicht. Eine entsprechende Fahrerlaubnis ist aber Voraussetzung oder
    3. über die beschleunigte Grundqualifikation und Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (bei Fahrschule Reich) mit anschliessender theoretischer Prüfung (90 Minuten) bei der IHK.

     

    Was ist die beschleunigte Grundqualifikation?
    Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich. Die Dauer des Unterrichts beträgt 140 Stunden zu je 60 Minuten. Im Rahmen dieser Unterrichtseinheiten werden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die sich aus Anlage 1 der Verordnung zur Durchführung des BKrFQG aufgeführten Kenntnissbereiche ergeben. Im Verlauf des Unterrichts muss der Teilnehmer zehn Stunden ein Kraftfahrzeug der entsprechenden Klasse unter Aufsicht einer Person führen, die eine entsprechend gültige Fahrlehrererlaubnis besitzt (Fahrschule Reich).

     

    Wieso Weiterbildung?
    Die Weiterbildung dient dazu, dass die in der Grundqualifikation erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Alle Lkw- und Busfahrer, auch diejenigen, die ihren Führerschein schon seit vielen Jahren besitzen, müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung über 35 Stunden á 60 Minuten absolvieren. Besonders geschult wird hierbei die Verkehrssicherheit und ein sparsamer Kraftstoffverbrauch. Die Weiterbildung kann auch auf 5 Tage á 7 Stunden aufgeteilt werden. Wir bieten Ihnen auch jährlich stattfindende 1-Tageskurse an. Spätestens bis zum 10.09.2013 (Busfahrer) bzw. 10.09.2014 (Lkw-Fahrer) müssen alle Fahrer, die aufgrund der Übergangsregelung keine Grundqualifikation absolvieren mussten, an einer Weiterbildung teilgenommen haben. Diese Weiterbildung wird in der Fahrerlaubnis als Schlüsselnummer “95” eingetragen.

     

    Was passiert bei Nichtbeachtung der neuen Regelungen?
    Unternehmern und Fahrern drohen bei Zuwiderhandlungen Bußgelder. So müssen Unternehmer, die Fahrten durch Fahrer anordnen, die keine entsprechende Qualifikation nachweisen, mit einem Bußgeld bis zu 20.000 Euro rechnen. Wer sich als Fahrer ohne die erforderliche Qualifikation hinter das Lenkrad setzt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

    Also melden Sie sich an, damit auch Sie weiterhin gewerblich Güter oder Personen befördern dürfen.

    Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch unter 03372 / 404677 von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr.